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Haus- und parkplatzordnung

Herzlich willkommen bei Topgolf Oberhausen! Wir wünschen Dir während Deines Aufenthalts bei uns viel Spaß und Freude. Allerdings möchten wir Dich nachfolgend auf einige Regeln und korrekte Verhaltensweisen aufmerksam machen, die auf dem gesamten Topgolf-Gelände (inkl. Parkplatz) gelten. Wir bitten Dich stets mit Rück- und Vorsicht zu handeln. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Besucher Verantwortung zu übernehmen und die Spielregeln der Höflichkeit zu beachten. Weiter bitten wir Dich, die nachfolgenden Regeln für den Zeitraum Deines Aufenthalts bei Topgolf, genau zu befolgen.

1. Parken

1.1            Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

1.2           Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Mitarbeitenden auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Stelle Deine Fahrzeuge nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Du Dein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abstellst und dadurch der Verkehr behindert wird, sehen wir uns gezwungen, das Fahrzeug auf Deine Kosten und Dein Risiko abschleppen zu lassen.

1.3           Die zum Parken vorgesehenen Flächen werden seitens Topgolf Oberhausen nicht überwacht. Achte deshalb beim Verlassen des Fahrzeugs darauf, dass Du Deine Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen hältst. Außerdem wirst Du im eigenen Interesse gebeten, keine Wertgegenstände sichtbar im Auto liegen zu lassen. Ebenso dürfen keine Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden.

1.4           Bei Diebstahl oder Beschädigung Deines Fahrzeugs durch Dritte haftet Topgolf Oberhausen nicht. Dies gilt auch für Schäden, die durch Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse verursacht werden. Jeder Schaden, der Deiner Auffassung nach durch unsere Mitarbeitenden verursacht worden sein soll, muss unmittelbar nach seiner Feststellung und nach Möglichkeit noch im Rahmen des Besuchs unseren Mitarbeitenden gemeldet werden, soweit dies zumutbar ist. Topgolf Oberhausen haftet für etwaiges Verschulden seiner Mitarbeitenden indes nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

1.5           Der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken auf den Parkplätzen ist untersagt.

2. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

2.1            Den Anordnungen der Topgolf-Mitarbeitenden ist stets im eigenen Interesse Folge zu leisten.

2.2           Alle Gäste sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu verhalten. Störung der öffentlichen Ordnung, mutwillige Zerstörungen oder Beschmutzungen, ungebührliches Verhalten, Beeinträchtigung anderer Gäste oder des Betriebs, Anwendung verbaler oder körperlicher Gewalt, Beleidigung, Beschimpfung, Missachtung der Hausordnung etc. veranlassen uns geeignete Maßnahmen wie Hausverweis, Erstattung einer Anzeige oder Ähnliches zu ergreifen. Topgolf Oberhausen behält sich auch das Recht vor, Gäste, deren Verhalten vermuten lässt, dass sie sich selbst oder andere Personen gefährden oder stören könnten, vom Gelände ohne Ausgleich zu verweisen.

2.3           Das Besitzen und Tragen von Waffen, Waffenattrappen oder gefährlichen Gegenständen wie Schusswaffen, scharfen/spitzen Messern, Ketten, Schlagringen, Elektroschockern, Werkzeugen, große Scheren, Drähten, Armbrüsten, Pfeil und Bogen, Blasrohren, Schleudern, Baseballschlägern, Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie jedwede Art von diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Objekten etc. ist auf dem Gelände von Topgolf Oberhausen nicht gestattet.

2.4           Das Mitnehmen oder der Betrieb von Drohnen oder jeglicher Art von ferngesteuertem Spielzeug und Geräten ist nicht gestattet.

2.5           Das mutwillige Lärmen oder der lautstarke Betrieb von Musikgeräten ist untersagt. Gegenstände, die die öffentliche Ruhe stören können wie z.B. Vuvuzelas, Megaphone, Hupen oder andere Musikinstrumente, dürfen nicht mitgenommen oder betrieben werden.

2.6           Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten.
Das Rauchen im Gebäude und auf der Teeline, ist untersagt.

2.7           Das Betreten des Kunstrasens ist Gäste strengstens untersagt.

2.8           Auf Grund von Witterungsverhältnissen (Regen, Eisregen, natürlicher Schneefall o.ä.) kann es zu Rutschgefahr kommen. Gäste werden deshalb darauf hingewiesen, im gesamten Gelände die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, also Absperrungen zu beachten, für rutscharmes Schuhwerk zu sorgen, schnelles Gehen und Laufen zu unterlassen.

2.9           Alle Gäste sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu kleiden. Das Tragen von Oberbekleidung und Schuhen ist erforderlich.

2.10        Hunde dürfen bei Topgolf Oberhausen ins Gebäude mitgebracht werden. Auf der Teeline (dem ganzen Spielbereich) sind sie jedoch aus Sicherheitsgründen verboten.

2.11        Das Mitnehmen von Alkohol, der Besitz oder Konsum von illegalen Betäubungsmitteln sowie Hilfsmitteln zu deren Konsum ist verboten und wird entsprechend geahndet. Dies gilt auch für die Mitnahme medizinischer Cannabisprodukte, die zum Konsum durch Rauchen geeignet sind, sofern deren Besitz und die Notwendigkeit des Mitführens nicht durch ärztliche Verordnung nachgewiesen werden.

2.12        Das Durchsuchen von Müll-, Sammel- oder Auffangbehältern ist verboten. Der Inhalt in den dafür vorgesehenen Behältern ist Eigentum von Topgolf Oberhausen. Jede Entnahme oder Verbringung vom Gelände ist untersagt.

2.13        Unter Drogen- bzw. Medikamenteneinfluss oder stark alkoholisierten Personen wird der (weitere) Zutritt der Topgolf Anlage verwehrt. Die endgültige Entscheidung obliegt dem verantwortlichen Manager von Topgolf vor Ort, welcher im Auftrag des Geschäftsführers entscheidungsberechtigt ist.

2.14      Der Auftraggebende versichert, dass alle Teilnehmenden sowohl körperlich als auch geistig dazu in der Lage sind Topgolf zu spielen.

3. Benutzung der Einrichtung & Spielregeln

3.1            Die auf der Website angegebenen Öffnungszeiten können bei ausserordentlichen Anlässen variieren.

3.2           Bitte bleibe während des Spielens im ausgezeichneten Bereich und trete nicht über die gelbe Markierung.

3.3           Bei auftretenden technischen Störungen (häufigste Störung: Ball wird nicht ausgegeben) melde Dich bitte umgehend beim Personal.

3.4           Es darf ausschliesslich mit den Bällen von Topgolf abgeschlagen werden. Das Spielen mit eigenen Bällen ist nicht erlaubt.

3.5           Das Benutzen persönlichen Golf-Equipments ist erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuelle Beschädigungen übernimmt Topgolf Oberhausen keine Haftung.

3.6           Bei starkem Wind, Gewittern oder besonderen Witterungsverhältnissen ist Topgolf Oberhausen berechtigt, zum Schutz der Gäste den Betrieb einzelner Bays oder der gesamten Anlage einzustellen. Ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung besteht nicht.

3.7           Technisch oder organisatorisch bedingter Betriebsausfall einzelner Bereiche oder Spiele ergibt kein Recht auf Minderung oder Erstattung des Spielpreises

3.8           Die Gäste sind verpflichtet, sich vor der Nutzung vom eigenen Gesundheitszustand zu überzeugen, sich über Risiken zu informieren und die Nutzungs- und Zugangsregeln sowie die Sicherheitsvorschriften und -bestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Ein Ausschluss aus Sicherheitsgründen stellt keine Diskriminierung dar, sondern dient lediglich dem Schutz Deiner Gesundheit und Deiner eigenen Sicherheit.

3.9           Die Benutzung der Bays erfolgt auf eigene Gefahr.

3.10        Bitte lasse Deine Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt. Für das Abhandenkommen jeglicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

In Zeiten von Pandemien oder bei anderen Sondersituationen, bist Du verpflichtet dich an geltende gesetzliche und behördliche Regelungen, wie z.B. Maskenpflicht oder Abstandsregelungen zu halten. Sofern Du Dich nicht an diese durch uns oder unsere Mitarbeitenden kommunizierten Regelungen hältst, behalten wir uns vor, unser Hausrecht geltend zu machen. 

4. reservierung

4.1            Die gebuchte Bay (Abschlagsplatz) steht dem Gast am Spieltag zur gebuchten Zeit zur Verfügung. Eine Verlängerung der Spielzeit ist je nach Verfügbarkeit zu den geltenden Tarifen möglich.

4.2           Bei Reservierungen bitten wir Dich 15 Minuten vor Spielbeginn zu erscheinen und Dich am Empfang zu melden. Der Reservierungsanspruch verfällt bei einer Überschreitung der Anfangszeit um 15 Minuten.

4.3           Jeder Gast verpflichtet sich, sich an die Reservierungszeiten zu halten. Dies gilt auch bei eventuellen Betriebsstörungen. Eine Verlängerung oder Verschiebung der Zeit ist bei bereits anschließender Belegung nicht möglich.

4.4           Sobald die Spielzeit abgelaufen ist oder eine Störung vorliegt, dürfen keine weiteren Bälle abgeschlagen werden.

4.5           Der Anspruch auf eine bestimmte Bay besteht nicht, allerdings werden wir nach Möglichkeit versuchen, den Wünschen nach bestimmten Bays zu entsprechen.

5. Preise

5.1            Alle Preise verstehen sich in Euro, einschließlich Mehrwertsteuer.

5.2           Die Rechnung für das Spiel, sowie Speisen und Getränke ist beim Servicepersonal am Ende der Spielzeit zu begleichen.

5.3           Topgolf Oberhausen akzeptiert folgende Kreditkarten: Eurocard, Visa, American Express und EC.

5.4           Geschenkgutscheine von Topgolf Oberhausen können für Spielzeit, Speisen, Getränke und Retailartikel eingelöst werden. Sie sind 3 Jahre ab Kauf gültig.  

5.5           Topgolf Oberhausen behält es sich vor, bei gesetzlichen Anpassungen der Mehrwertsteuersätze sämtliche Bruttopreise im gleichen Verhältnis anzupassen.

6. Events

6.1            Unsere Angebote haben eine allgemeine Gültigkeit von 7 Tagen.

6.2           Leistungen & Kosten werden im Vorfeld mit dem Auftraggebenden definiert und nach schriftlicher Bestätigung seitens des Auftraggebenden berechnet.

6.3           Topgolf verpflichtet sich gegenüber Dritten zum Schweigen über Inhalte, Auftragssumme und/oder Angelegenheiten (Firmenwissen) die im Zuge der Beauftragung in Erfahrung gebracht wurden.

6.4           Der Auftraggebende verpflichtet sich, Änderungen oder Neuigkeiten, die für die Umsetzung der Veranstaltung (hier insbesondere Konzeption, Planung, Organisation, Betreuung, usw.) unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung erfolgt schriftlich. Änderungswünsche müssen min. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.

6.5           Bei einer Auftragssumme von > €10.000 sind 50% - 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.

6.6           Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb 14 Tage nach Rechnungserhalt -ohne Abzug- zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Topgolf Oberhausen berechtigt, Mahngebühren sowie Verzugszinsen zu berechnen.

6.7           Die Veranstaltung kann bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos storniert werden, danach wird vollständig laut Veranstaltungsvertrag abgerechnet.

6.8           Eine Änderung der Teilnehmerzahl bedeutet nicht automatisch eine proportionale Änderung des Preises.

6.9           Unter Drogen- bzw. Medikamenteneinfluss oder stark alkoholisierten Personen wird der (weitere) Zutritt der Topgolf Anlage verwehrt. Die endgültige Entscheidung obliegt dem verantwortlichen Manager von Topgolf vor Ort, welcher im Auftrag des Geschäftsführers entscheidungsberechtigt ist.

6.10        Bei schlechten Wetterbedingungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Rechnungsbetrags.

6.11        Der Auftraggebende versichert durch seine Unterschrift, dass alle Teilnehmenden sowohl körperlich als auch geistig dazu in der Lage sind Topgolf zu spielen.

6.12        Topgolf Oberhausen übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verursacht werden. Für Gegenstände, die vom Veranstaltenden oder durch Dritte in Veranstaltungsräume eingebracht werden, wird keine Haftung übernommen. Für Beschädigungen, Diebstahl oder starke Verschmutzung jeglicher Art, die von den Gästen in unserer Anlage oder auf unserem Grundstück verursacht wurden, haften die Gäste selbst.

6.13        Angebote und Aufträge der Topgolf Oberhausen werden auf Basis der geltenden Mehrwertsteuersätze (7%/19%) erstellt. Im Falle einer Änderung der Mehrwertsteuersätze bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, wird sich vorbehalten die Bruttopreise im gleichen Verhältnis anzupassen. 

7. Aufsichtspflicht

Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrzunehmen haben. Weiterhin tragen sie die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen, auch wenn die Aufsichtsperson am Besuchstag nicht vor Ort anwesend ist.

8. Werbung und anbieten von waren und leistungen

Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen von Topgolf Oberhausen oder das Anbieten von Waren und Dienstleistungen ist nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen. Werbungen und Kundgaben für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften oder Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem Gelände verboten und werden in jedem Einzelfall mit Verweis, zivilrechtlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruch geahndet.

9. Videoüberwachung

9.1            Die Gesamte Anlage von Topgolf Oberhausen ist videoüberwacht. Die Überwachung dient der Sicherheit der Gäst und der Mitarbeitenden, sowie dem Schutz der Anlage und Einrichtungen.

9.2           Soweit bei Topgolf Oberhausen Film- und Fotoaufnahmen für Fernsehsendungen, Werbung oder aus sonstigen Anlässen gemacht werden, sind die entsprechenden Bereiche entsprechend gekennzeichnet oder dies ist leicht ersichtlich. Jedem Besucher steht es frei, diese Bereiche während des Fertigungszeitraumes der jeweiligen Aufnahmen zu meiden.

9.3           Eigene Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind erlaubt, sofern andere Gäste hierdurch nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind hingegen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von der Marketingabteilung oder direkt von der Geschäftsführung gestattet.

10. Haftungsbeschränkung

10.1            Topgolf Oberhausen haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch Topgolf Oberhausen oder Topgolf Mitarbeitenden verursacht worden oder die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

10.2           Im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist bei einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3           Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung bei arglistig verschwiegenen Fehlern wie auch die Haftung bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache bleibt davon unberührt.

10.4           Topgolf Oberhausen haftet nicht für Gegenstände die auf dem Gelände abgelegt oder deponiert werden. Für Gegenstände (beispielsweise Handys, Schmuck, Fotoapparate, Kleidungsstücke etc.), die während des Aufenthalts beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen, wird keine Haftung übernommen.

11. schadensmeldungen

Alle Einrichtungen werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Solltest Du dennoch ohne Dein eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melde den Schaden vor Verlassen des Geländes bei einem Mitarbeitenden. Melde Dich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.

12. hausrecht

Topgolf Oberhausen ist berechtigt, Personen, die gegen die Haus- und Parkplatzordnung verstoßen, nach eigenem Ermessen ohne Ausgleich zu verweisen.

Stand: Juni 2023, Änderungen vorbehalten.